Abmeldung Kindergarten
Abmeldung vom freiwilligen Kindergarten / Wegzug / Besuch einer privaten Schule
Bitte füllen Sie untenstehendes Formular aus.
Rückstellung vom obligatorischen Kindergarten
Bei einer Rückstellung (bei Kindern mit Geburtstag zwischen dem 1. April und dem 31. Mai) haben Eltern dies dem Schulrat bis 31. Januar schriftlich mittels Formular Rückstellung vom obligatorischen Kindergarten mitzuteilen. Das Formular muss zusätzlich zur untenstehenden Online-Einreichung bei einer Rückstellung vom obligatorischen Kindergarten ausgefüllt werden, nicht aber bei der Abmeldung vom freiwilligen Kindergarten.
Alle Informationen zu den Einschulungsterminen finden Sie hier.
Elektronisch eingereichte Abmeldungen sind ohne Unterschrift gültig.